Wenn du eine Reise mit uns buchst, gelten die folgenden allgemeine Geschäfts- und Reisebdingungen:

ARTIKEL 1. DEFINITIONEN

Die folgenden Definitionen werden in den allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen verwendet:

1. GERMANS TRAVEL: Germans Travel PTY LTD, mit registriertem Hauptsitz in Melbourne Australien, 21 Brickwood Street, Brighton, 3186, Victoria, Australia, registriert unter der Australian Securities & Investments Commission (ASIC) unter der Australian Business Number 32 642 335 153, als Reiseveranstalter.

2. GERMANS TRAVEL ist in Australien registriert und unterliegt daher den australischen Gesetzen und Vorschriften.

3. Reisevertrag: Durch den Reisevertrag verpflichtet sich GERMANS TRAVEL gegenüber dem Hauptbucher dazu eine von ihm angebotene, Reisedienstleistung auszuführen und der Hauptbucher verpflichtet sich, die dabei anfallenden Reisekosten im Namen aller Reisenden zu den Bedingungen der unten aufgeführten Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen zu zahlen

4. Reise: Reiseleistungen, die im Reisevertrag festgelegt sind.

5. Reisender: Jede Person oder Firma, für die GERMANS TRAVEL eine Reise zusammengestellt hat.

6. Hauptbucher: Eine Person oder Firma (kann auch Reisender sein), die für sich und/oder zugunsten eines oder mehrerer Reisender von GERMANS TRAVEL eine Reise angefordert hat und somit der Vertragspartner von Germans Travel ist.

7. GERMANS TRAVEL Internetseite: www.germans.travel

8. Werktage: Montag bis Freitag, ausgenommen anerkannte Feiertage

ARTIKEL 2. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGS

1. Der Reisevertrag kommt durch die Annahme des von GERMANS TRAVEL erstellten Angebots durch den Hauptbucher (für sich und/oder zugunsten eines oder mehrerer Reisende) zustande. Nach Abschluss des Reisevertrages erhält der Hauptbucher eine Bestätigung in Form eines oder mehrerer Reisegutscheine.

2. Jedes Angebot von GERMANS TRAVEL ist offen und kann von GERMANS TRAVEL spätestens am nächsten Werktag nach Annahme unter Angaben von Gründen widerrufen werden. Ein Widerruf wegen Fehlern bei der Berechnung des Reisepreises ist zulässig.

3. Der Hauptbucher wird GERMANS TRAVEL spätestens bei Abschluss des Reisevertrages alle Informationen über sich und die von ihm angemeldeten Reisenden mitteilen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Reisevertrages durch GERMANS TRAVEL wichtig sein könnten.

4. Der Hauptbucher haftet als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen der Reisenden. Der gesamte Kommunikations- und Zahlungsverkehr zwischen den Reisenden und GERMANS TRAVEL findet ausschließlich über den Hauptbucher statt. Wird der Reisevertrag von mehreren Hauptbuchern abgeschlossen, so haften diese alle als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen der Reisenden, die durch den Reisevertrag entstanden sind.

5. Offensichtliche Irrtümer und Irrtümer im Angebot verpflichten GERMANS TRAVEL nicht.

6. GERMANS TRAVEL ist nicht verantwortlich und haftbar für allgemeine Angaben in Fotos, Prospekten, Anzeigen, Internetseiten und/oder anderen Informationsträgern, soweit diese unter Verantwortung Dritter erstellt oder veröffentlicht wurden. GERMANS TRAVEL ist auch nicht verantwortlich für die Richtigkeit oder Vollständigkeit von Informationen, die über die Internetseite und/oder die Social-Media-Kanäle von GERMANS TRAVEL verbreitet werden.

ARTIKEL 3. ZAHLUNG

1. Bei Abschluss des Reisevertrages ist die gesamte vereinbarte Reisesumme in voller Höhe zu zahlen. In Ausnahmefällen (z. B. bei sehr lange im Voraus gebuchten Reisen) kann eine andere (An-)Zahlungsregelung vereinbart werden.

2. Bei einer (An-)Zahlungsvereinbarung ist der Rest der Reisesumme bis spätestens 2 Monate vor Reiseantritt zu zahlen. Auch bei Abschluss des Reisevertrages innerhalb von 2 Monaten vor Reiseantritt ist die gesamte Reisesumme sofort nach Abschluss des Reisevertrages zu zahlen. Diese Frist ist eine strenge Frist und im Falle einer verspäteten Zahlung befindet sich der Hauptbucher in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist. GERMANS TRAVEL ist in diesem Fall berechtigt, den Reisevertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wobei die Stornokosten zu Lasten des Hauptbuchers gehen.

3. Zahlungen müssen auf eines der Bankkonten von GERMANS TRAVEL überwiesen werden oder über einen digitalen Zahlungslink erfolgen, bei welchem die Zahlung per Kreditkarte erfolgen kann.

4. Germans Travel - Australisches Bankkonto

Name: Germans Travel
BSB: 063169
ACC: 10719197

Germans Travel Euro Bankkonto: 

IBAN: BE89 9672 7623 8885

BIC: TRWIBEB1XXX

ARTIKEL 4. REISEPREIS

1. Der Reisepreis liegt den Preisen, Wechselkursen, Abgaben und Steuern zugrunde, wie sie GERMANS TRAVEL zum Zeitpunkt der Zusammenstellung der Reise bekannt waren. Die angegebenen Reisekosten gelten pro Person, sofern nicht anders angegeben.

2. Solange der gesamte Reisepreis nicht bezahlt ist, ist GERMANS TRAVEL berechtigt, den Reisepreis bis 10 Tage vor Reiseantritt im Zusammenhang mit Änderungen der Beförderungskosten, Reisekosten, der geschuldeten Steuern, Abgaben und anwendbare Wechselkurse, anzugleichen.

3. Alle im Programm erwähnten Unterkünfte, Auto-/Wohnmobilvermietung und Aktivitäten sind zum Zeitpunkt des Absendens des Angebotes verfügbar. Mit Erstellung eines Angebotes liegt keine automatische Reservierung vor. Sobald der im Angebot errechnete Betrag bei GERMANS TRAVEL eingegangen ist, wird eine verbindliche Buchung erstellt. Sollte bei der Buchung eine Unterkunft, ein Transportmittel oder eine Aktivität nicht mehr verfügbar sein, sucht Germans Travel in Absprache mit dem Hauptbucher eine geeignete Alternative.

ARTIKEL 5. REISEDOKUMENTE UND REISEBESTÄTIGUNGEN

1. Der Reisende muss bei der Abreise und während der Reise im Besitz der erforderlichen gültigen Dokumente sein, wie z. B. Reisepass und ggf. erforderliche Visa, Impfnachweise und (internationaler) Führerschein (bei Selbstfahrern). Der Reisende kann diesbezüglichen allgemeinen Informationen von GERMANS TRAVEL verwenden, sollte aber die Richtigkeit bei den jeweiligen Behörden überprüfen, da nur diese eine offizielle Aussage tätigen können. Wird Vorstehendes vom Reisenden nicht eingehalten und kann der Reisende die Reise daher nicht oder nicht vollständig antreten, gehen die Kosten mit allen damit verbundenen Folgen ausschließlich zu Lasten des Reisenden.

In einem solchen Fall hat der Reisende keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Für die Richtigkeit der Reiseunterlagen ist allein der Hauptbucher verantwortlich und haftbar.

2. Der Reisende hat sich vor Reiseantritt bei den zuständigen Behörden über die aktuelle Gesundheitslage im Reisegebiet zu informieren und Maßnahmen hinsichtlich erforderlicher Impfungen zu treffen. Für aktuelle Informationen zu Impfungen wenden Sie sich am besten an Ihren Hausarzt oder das Gesundheitsamt der Region.

3. GERMANS TRAVEL stellt die erforderlichen Reiseunterlagen spätestens 2 Monate vor Reiseantritt zur Verfügung, sofern die vollständige Zahlung des Reisepreises erfolgt ist. Nach vollständiger Zahlung des Reisepreises kann es bis zu 5 Werktage dauern, bis die Reiseunterlagen dem Reisenden vorliegen. Ist die vollständige Zahlung des Reisepreises noch nicht erfolgt, werden die Reiseunterlagen auch noch nicht an den Reisenden versendet.

4. GERMANS TRAVEL verwendet zwei Arten von Reisedokumenten:

A. Termin gebundene Gutscheine: Die Reise wird zu festen Terminen gebucht. Der Reisende muss alle Risikokomponenten (Unterkunft, Aktivität/Tour, Transport) mindestens 48 Stunden im Voraus rückbestätigen, oder falls auf dem Reisegutschein anders angegeben, telefonisch oder per E-Mail bestätigen.

B. Gutscheine mit offenem Datum: Die Reiseaktivitäten ​​sind gebucht, es steht aber noch kein Datum fest. Der Reisende muss den/die Gutscheine selbst entwerten, indem er sie direkt beim Anbieter zum gewünschten Datum bucht. GERMANS TRAVEL empfiehlt, Tagesausflüge mindestens 3-7 Tage im Voraus zu buchen. Für beliebte Ausflüge mit Übernachtung (einschließlich Touren nach Fraser Island und zu den Whitsundays) wird empfohlen, 14 bis 21 Tage im Voraus zu buchen. Es ist zu beachten, dass es während der Hochsaison aufgrund der hohen Nachfrage ratsam ist, beliebte Reise Komponenten mindestens 21 Tage im Voraus zu buchen. Die Terminplanung obliegt dem Reisenden und die Verfügbarkeit ist abhängig von der Verfügbarkeit des Anbieters. Eine Buchung von Wohnmobilen oder Mietwagen mit offenem Datum ist nicht möglich.

ARTIKEL 6. ÄNDERUNGEN DURCH DEN REISENDEN

1. Der Reisende kann bis zu 14 Tage vor Reiseantritt Änderungen der Reise durchführen. Führt eine Änderung zu einer Änderung des Gesamt Reisepreises, so hat der Reisende den neuen Reisepreis nach Abzug des bereits gezahlten Betrages zu zahlen. GERMANS TRAVEL ist berechtigt, zusätzlich zu den tatsächlichen Kosten eine Änderungsgebühr von 10 % für den geänderten Teil der Reise, bzw. Des Gesamtreisepreises pro Buchung und pro Änderung zu erheben. Eine Verschiebung oder Umbuchung des Abreisetermins gilt als Änderung durch den Reisenden. Eine Verringerung der Anzahl zahlender Reisender gilt als (Teil-)Stornierung, für die Artikel 7 gilt.

2. Vor Reiseantritt kann der Reisende durch eine andere Person ersetzt werden. Eine sogenannte „Namensänderung“ kann durchgeführt werden, sofern der neue Reisende, die an den Reisevertrag geknüpften Voraussetzungen erfüllt, der Anbieter damit einverstanden ist und der Änderungswunsch spätestens 30 Tage vor Abflug eingereicht wurde. Der Hauptbucher, der Reisende und die Ersatzperson haften gegenüber GERMANS TRAVEL als Gesamtschuldner für die Zahlung des noch geschuldeten Teils des Reisepreises, der in 6.1. genannten Änderungskosten und der dadurch entstehenden Mehrkosten des Ersatzes.

ARTIKEL 7. STORNIERUNG DURCH DEN REISENDEN

1. Wird ein Reisevertrag durch den Reisenden storniert, fallen für den Reisenden die folgenden Stornierungskosten an:

A. Im Falle einer Stornierung: 20 % des gesamten Reisepreises zuzüglich nicht erstattungsfähiger Stornierungskosten Dritter/ der Anbieter. Das kann bedeuten, dass bei einer Stornierung durch den Reisenden kurz vor Reiseantritt die Stornokosten bis zu 100 % des gesamten Reisepreises betragen können.

B. Im Falle einer Stornierung aufgrund von Grenz Beschränkungen oder anderen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Covid-19, die außerhalb der Kontrolle des Reisenden liegen, ist es möglich, einen Gutschein im Wert der Summe der stornierten Reise Komponente(n) zu erhalten. Dieser Reisegutschein ist 1 Jahr gültig und kann mit allen von GERMANS TRAVEL angebotenen Produkten verwendet werden. Ob ein solcher Gutschein angeboten werden kann, hängt von den Geschäftsbedingungen Dritter/der Anbieter ab. Wenn diese keine Gutschrift oder Rückerstattung anbieten, kann der Reisende seine Kosten von seiner Reiseversicherung erstatten lassen.

C. Kreditkartengebühren bei Zahlung mit Kreditkarte werden in keinem Fall erstattet.

2. Wenn die Reise aus mehreren Teilen besteht, für die unterschiedliche Stornierungsbestimmungen gelten, gelten die für jeden Reiseteil spezifische Bestimmungen, was zu einer Erhöhung der in Absatz 1 genannten Stornierungskosten führen kann (z Bustickets). Stornoregelung, bei der die Stornokosten 100 % betragen.

3. Durch die Buchung mit GERMANS TRAVEL ist keine Reise- und Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. 

Wir empfehlen daher diese separat im Voraus abzuschließen. Eine handelsübliche Reiserücktrittsversicherung deckt üblich bis zu € 1500 pro Person ab. Es liegt in der persönlichen Verantwortung des Reisenden, eine Versicherung abzuschließen, die alle Haftpflichten abdeckt, für die dieser versichert werden möchten.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung/-klausel für den Fall, dass dein Flug Verspätung hat oder dein Bus nicht abfahren kann/sehr verspätet ist, was dich daran hindert, deine Tour/Aktivität durchzuführen. So kannst du die Kosten für die verpasste Tour/Aktivität von deiner Versicherung zurückfordern. Bitte beachte: Die meisten Versicherungen erstatten nur Touren und Aktivitäten, die vor der Abreise ins Ausland gebucht wurden, nicht was während der Reise gebucht oder hinzugebucht wird.

ARTIKEL 8. STORNIERUNG DURCH GERMANS TRAVEL ODER DRITTE/ANBIETER

1. GERMANS TRAVEL ist berechtigt, den Reisevertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn Umstände vorliegen, die eine weitere Bindung von GERMANS TRAVEL an den Reisevertrag nicht zumutbar machen.

2. Sind die in Absatz 1 genannten Umstände dem Reisenden zuzurechnen, so trägt der Reisende den daraus entstehenden Schaden. Ist die Ursache der Stornierung von GERMANS TRAVEL zu vertreten, trägt GERMANS TRAVEL den daraus resultierenden Schaden. Ist die Ursache der Stornierung weder vom Reisenden noch von GERMANS TRAVEL zu vertreten, tragen beide Parteien ihren eigenen Schaden.

3. Wird ein Reisevertrag oder ein Teil der Reise von GERMANS TRAVEL oder einem Dritten/Anbieter storniert, fallen folgende Stornokosten an:

A. 10 % des gesamten Reisepreises bzw. des stornierten Teils der Reise zzgl. anderer nicht erstattungsfähiger Stornokosten Dritter/der Anbieter.

Dies gilt nicht für die folgenden Aktivitäten: Ein Tauchkurs, bei dem der Reisende die ärztliche Untersuchung nicht besteht; der Heli & Hike bei Franz Josef (NZ) bei Stornierung innerhalb von 3 Tagen vor Abreise aufgrund von schlechtem Wetter; Für diese Aktivitäten fallen keine Stornogebühren an.

B. Wenn ein Reisevertrag von GERMANS TRAVEL oder Dritten/ der Anbieter aufgrund von Grenzbeschränkungen oder anderen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Covid-19, die sich Ihrer Kontrolle entziehen, storniert wird, ist es möglich, einen Gutschein in Höhe der Summe der stornierten Reise Komponenten zu erhalten. Dieser Reisegutschein ist 1 Jahr gültig und kann für alle von GERMANS TRAVEL angebotenen Produkte verwendet werden. Ob ein solcher Gutschein angeboten werden kann, hängt von den Geschäftsbedingungen Dritter/der Anbieter ab. Wenn diese keine Gutschrift oder Rückerstattung anbieten, kann der Reisende seine Kosten von seiner Reiseversicherung erstatten lassen. Wird kein Gutschein gewählt, fallen die in Absatz 3 A aufgeführten Stornokosten an.

ARTIKEL 9. HAFTUNG UND HÖHERE GEWALT

1. GERMANS TRAVEL haftet nicht für Schäden, die durch folgende Umstände entstehen:

A. Krieg, Kriegsgefahr, Belagerungszustand, Quarantäne, Aufruhr, Sabotage- oder Terrorakte, Demonstrationen, Streik, Sperrung oder Sperrung von Reisewegen, Kriminalität, Boykottaktionen, Warenknappheit, Störungen der Kommunikationsmittel, Störungen des ( internationalen) Zahlungssystem, Änderungen der Reisehinweise des Auswärtigen Amtes, Störungen in Verkehrsmitteln, Verspätungen in öffentlichen Verkehrsmitteln.

B. Soziale Störungen infolge von Naturkatastrophen und schweren Unfällen.

C. Fehler Dritter sowie die Nichteinhaltung der Verpflichtungen Dritter, wenn diese Dritten keine Mitarbeiter von GERMANS TRAVEL sind oder von GERMANS TRAVEL nicht direkt mit der Durchführung des Reisevertrages beauftragt wurden.

2. Die Haftung von GERMANS TRAVEL für Schäden im Rahmen der üblichen Reise- und Stornoversicherung ist ausgeschlossen. GERMANS TRAVEL haftet auch nicht für Schäden, die nach internationalen Rechten ausgeschlossen sind.

3. GERMANS TRAVEL haftet niemals für Verlust oder Beschädigung von Gepäck und Reisedokumenten.

ARTIKEL 10. BESCHWERDEN

1. Ein Mangel in der Durchführung des Reisevertrages muss so schnell wie möglich, spätestens jedoch 48 Stunden nach Feststellung durch den Reisenden vor Ort gemeldet werden, damit eine Lösung gefunden werden kann. Hierzu hat sich der Reisende (in folgender Reihenfolge) bei diesen Personen/ Institutionen zu melden: dem jeweiligen Leistungsträger, der Reiseleitung oder, falls diese Person nicht anwesend oder erreichbar ist, bei GERMANS TRAVEL. Wird der Mangel nicht behoben und beeinträchtigt die Qualität der Reise, so ist dieser unverzüglich GERMANS TRAVEL mitzuteilen.

2. Wird die Beanstandung vor Ort nicht zur Zufriedenheit des Reisenden gelöst, hat der Reisende dies GERMANS TRAVEL schriftlich mitzuteilen.

3. Kommt der Reisende dieser Rügepflicht nicht nach und wird dem Leistungsträger oder GERMANS TRAVEL keine Gelegenheit zur Korrektur gegeben, kann der Anspruch des Reisenden auf Schadensersatz eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

4. Wurde eine Beschwerde nicht zufriedenstellend gelöst, muss sie bei GERMANS TRAVEL spätestens einen Monat nach Beendigung der Reise oder nach dem ursprünglichen Abreisedatum, falls die Reise nicht stattgefunden hat, mit einer Kopie der ursprünglichen Beschwerde gemäß Artikel 10.2 schriftlich eingereicht werden.

5. Reicht der Reisende die Reklamation nicht rechtzeitig ein, wird sie von GERMANS TRAVEL nicht bearbeitet, es sei denn, die verspätete Einreichung ist nicht dem Reisenden zu verantworten. GERMANS TRAVEL bestätigt den Eingang der Reklamation sowie deren Bearbeitung schriftlich.

ARTIKEL 11. DATENVERARBEITUNG

Durch die Anerkennung dieser AGB, erlaubst du GERMANS TRAVEL, dir Reiseinformationen in Form eines Newsletters zuzusenden. Wenn du daran nicht interessiert bist, kannst du dich ganz einfach „abmelden“, indem du auf den Link am Ende der E-Mail klickst, oder uns eine Nachricht schreibst. Wir teilen deine Informationen nicht mit anderen.